Im Schadensfall.

Grundsätzlich heißt es: „Ruhe bewahren.“ Auch wenn dies schwer fällt. Egal was beschädigt wurde, es müssen stets die korrekten rechtlichen Schritte eingehalten werden.

Bei einem Sachschaden muss die verursachende Firma den Schaden ihrer Versicherung melden. Kommt es zu einem Personen Schaden MUSS die Polizei informiert werden. Und zwar unverzüglich.

Weigert sich die Firma diesen Unfallbericht auszufüllen, oder füllt sie ihn bewusst falsch aus (ja, auch sowas haben ich schon erlebt) muss auf dem jeweiligen Bezirksgericht Anzeige erstattet werden.

In unseren Fall sieht das so aus:

Für den Abbruch und den Keller-Aushub haben wir eine externe Firma beauftragt. Diese wiederum beauftragte eine Mulden-Firma für den Abtransport. Der LKW-Fahrer dieses Unternehmens rammte das Verkehrsschild. Er selbst muss den Schadensbericht ausfüllen und die zuständige Versicherung informieren.

Als BauherrIn sollten Sie kontrollieren, dass dies auch wirklich passiert.

Wenn Sie sich um solche Angelegenheiten nicht kümmern wollen, brauchen sie einen verlässlichen Bauleiter. Zufällig kenne ich da wen…

 

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